Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B) · Stand: Juli 2026
Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
D&S Electronics LTD
gegründet am 11.12.2006
PF 0851, 87600 Kaufbeuren, Deutschland
Telefon: 08341 99 66 029
Telefax: auf Anfrage (Spamschutz)
E-Mail: info@dselectronics.de
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE225793441
Vertretungsberechtigter Director/Geschäftsführer: Dieter Spannagel
Nachfolgend „D&S“ oder „Auftragnehmer“; der Vertragspartner wird als „Besteller“ bezeichnet.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von D&S im Bereich der Elektronikfertigung (Electronic Manufacturing Services – EMS), insbesondere für Prototypen, Leiterplattenbestückung (SMD- und THT-Bestückung), Handbestückung sowie damit verbundene Entwicklungs-, Bearbeitungs- und Dienstleistungen.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht ist im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung grundsätzlich nicht einschlägig.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, D&S hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn D&S in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
- Individuelle Vereinbarungen in Textform haben im Einzelfall Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Angebote von D&S sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Die Bestellung des Bestellers stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von D&S in Textform oder durch Ausführung der Leistung zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt ist die Auftragsbestätigung.
- Angaben in Katalogen, Datenblättern, Mustern, Abbildungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.
- Technische Änderungen, die dem Stand der Technik dienen oder gesetzlich erforderlich sind, bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besteller zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich D&S das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Zahlung
- Die Preise verstehen sich ab Werk (EXW gemäß Incoterms® in der jeweils gültigen Fassung), ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll.
- Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Während des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten (§ 288 Abs. 2 BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR bleibt vorbehalten.
- Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers ist D&S berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.
4. Mehr- und Minderlieferung
- Bei Fertigungsaufträgen sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge, mindestens jedoch ein Stück, branchenüblich und zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
- Bei Fertigung im Nutzen (Multi-Panel) sind bis zu 15 % gekennzeichnete Schlechtteile innerhalb eines Nutzens zulässig; diese begründen keinen Mangel und keine Preisminderung.
5. Mitwirkung des Bestellers, Freigabemuster und beigestellte Unterlagen
- Der Besteller stellt rechtzeitig und vollständig alle für die Fertigung erforderlichen Unterlagen bereit, insbesondere Gerber-Daten, Stücklisten (BOM), Bestückungspläne, Pick-&-Place-Daten, Spezifikationen und Prüfvorschriften.
- Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der beigestellten Daten, Unterlagen, Vorgaben und Materialien haftet allein der Besteller. D&S ist zu einer inhaltlichen Prüfung der Fertigungsunterlagen nicht verpflichtet und übernimmt für Fehler in beigestellten Daten keine Gewähr.
- Verlangt der Besteller ein Erst- oder Freigabemuster, erfolgt die Serienfertigung erst nach dessen Freigabe in Textform. Verzögerungen infolge verspäteter Freigabe, unvollständiger Unterlagen oder Änderungswünschen gehen zu Lasten des Bestellers; hieraus resultierende Mehrkosten trägt der Besteller.
- Beigestellte Bauteile sind rechtzeitig, unentgeltlich, in einwandfreiem und verarbeitungsgerechtem Zustand sowie mit einem angemessenen Schwund- und Mengenzuschlag anzuliefern. Für Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Beistellungen haftet der Besteller.
6. Werkzeuge, Vorrichtungen und SMD-Schablonen
- Von D&S für die Fertigung hergestellte oder beschaffte Werkzeuge, Vorrichtungen und SMD-Schablonen bleiben Eigentum von D&S, auch wenn sich der Besteller anteilig an den Kosten beteiligt. Mit dem Kostenanteil wird lediglich ein Beitrag zu den Herstellungskosten geleistet, kein Eigentums- oder Herausgabeanspruch begründet.
- D&S verwahrt diese Fertigungsmittel mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Pflicht zur Aufbewahrung endet, wenn nach der letzten Fertigung keine Nachbestellung erfolgt; D&S ist nach angemessener Ankündigung zur Aussonderung berechtigt.
7. Lieferzeiten
- Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
- Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Klärung aller technischen Fragen, den Eingang der vollständigen Unterlagen, die erforderlichen Freigaben sowie die rechtzeitige und vollständige Beistellung etwaiger Materialien voraus.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von D&S nicht zu vertretende Leistungshindernisse – insbesondere Störungen der Lieferkette, Bauteil-Allokationen und -Engpässe, Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf – verlängern die Lieferzeit angemessen. D&S wird den Besteller unverzüglich unterrichten.
- Dauert ein solches von D&S nicht zu vertretendes Leistungshindernis länger als sechs Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des hiervon betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen werden nach den vertraglichen Preisen abgerechnet; weitergehende Ansprüche wegen der Verzögerung bestehen nicht, soweit D&S das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
8. Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW Kaufbeuren). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald die Ware bereitgestellt und dies dem Besteller angezeigt oder die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
9. Eigentumsvorbehalt (verlängert)
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von D&S (Vorbehaltsware).
- Eine Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets für D&S, ohne dass hieraus Verpflichtungen für D&S entstehen. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren erwirbt D&S Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an D&S ab; D&S nimmt die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
- Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist D&S berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt D&S auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Wahl frei.
10. Gewährleistung
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet D&S nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für die Nacherfüllung ist D&S eine angemessene Frist zu setzen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder verweigert D&S sie ernsthaft und endgültig, kann der Besteller nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels richten sich nach § 11 dieser AGB und bleiben unberührt.
- Rein optische oder herstellungsbedingte Abweichungen ohne Beeinträchtigung der Funktion, Gebrauchstauglichkeit oder Lebensdauer (kosmetische Mängel / cosmetic defects) stellen keinen Mangel dar.
- Kein Mangel liegt vor, soweit die beanstandete Beschaffenheit auf fehlerhaften oder unvollständigen Unterlagen, Daten, Spezifikationen, Vorgaben oder beigestellten Materialien des Bestellers, auf unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Weiterverarbeitung oder auf natürlicher Abnutzung beruht.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in den Fällen des § 11 dieser AGB (unbeschränkte Haftung), bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
11. Haftungsbeschränkung
- D&S haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet D&S nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet D&S bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Schäden.
- Soweit die Haftung von D&S ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
12. Rücktritt
- Die Rücktrittsrechte der Vertragsparteien richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist.
- D&S ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sowie bei nachträglich eintretender wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die den Zahlungsanspruch gefährdet.
- Storniert der Besteller einen bereits in Fertigung befindlichen Auftrag, hat er die bis dahin angefallenen Kosten und Aufwendungen einschließlich beschaffter oder bestellter Materialien zu erstatten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 87600 Kaufbeuren.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – das für 87600 Kaufbeuren zuständige Gericht (Amtsgericht bzw. Landgericht). D&S ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
14. Verbraucherstreitbeilegung
Die D&S Electronics LTD ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG weder bereit noch verpflichtet. Diese Angabe erfolgt vorsorglich; die vorliegenden Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.